Regierung von Oberbayern

Hausmeisterin oder Hausmeister für die Gemeinschaftsunterkunft in Oberammergau (m/w/d)

82487 Oberammergau
  • Eine tarifrechtliche Bezahlung nach Entgeltgruppe 4 TV-L bzw. mit abge­schlossener handwerklicher Berufs­ausbildung (u. a. Maler [m/w/d], Installateur [m/w/d]) nach Entgelt­gruppe 5 TV-L; nähere Informationen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Eine zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle, eine Ent­fristung ist möglich
  • Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeits­platz in Oberammergau

Darauf dürfen Sie sich freuen:

  • Wertschätzenden Umgang zwischen Führungs­kräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Attraktive Sozialleistungen, wie zum Beispiel eine betriebliche Alters­vorsorge, vermögens­wirksame Leistungen
  • JobBike Bayern
  • Jahressonderzahlung
  • Kooperationsvereinbarung mit Anbietern für Sport­möglich­keiten für eine vergünstigte Mitglied­schaft („Fitness-Flatrate“)
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern die Wahr­nehmung der Aufgaben in Voll­zeit gesichert ist.

  • Durchführung von Gebäudekontrollen inklusive Dokumen­tation sowie Zuarbeit bei Schadens­fällen
  • Kontrolle und Funktionsüberwachung von sanitären und technischen Anlagen
  • Durchführung aller praktischen und handwerk­lichen Arbeiten am Objekt, wie z. B. Instandsetzungs- sowie Instandhaltungs­arbeiten und Maler­arbeiten
  • Pflege und Reinigung der Innen- und Außen­anlagen (u. a. Reinigungs­arbeiten und Grünflächen­pflege)
  • Materialbewirtschaftung und Logistik inklusive Lagerbewirt­schaftung
  • Administrative Aufgaben, die mit den oben genannten Arbeiten in Verbindung stehen
  • Führerschein der Klasse B
  • Sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Soziale und interkulturelle Kompetenz, insbesondere Team- und Konflikt­fähigkeit
  • Physische und psychische Belastbarkeit
  • Engagement und Leistungsbereitschaft

Bitte beachten Sie, dass vor Aufnahme der oben genannten Tätig­keit ggf. ein Impf­schutz oder eine Immunität bezüg­lich Masern oder eine Kontra­indikation betreffend einer Masernschutz­impfung nachgewiesen werden muss.

Darüber hinaus wünschen wir uns:

  • Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung


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Erstellt am 17.10.2025 von Regierung von Oberbayern

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